Sie haben Fragen?
0221 - 801 33 17-0
28.08.2024

Heizungsförderung: Gewerbliche Wohnungseigentümer sind an der Reihe

1

Ab Ende August wird es für gewerbliche Wohneigentümer möglich sein, staatliche Fördermittel für Heizungssanierungen zu beantragen. Förderanträge können bis zum 30. November 2024 für Heizungsrenovierungen eingereicht werden, die bereits seit Ende Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden. Die Beantragung der Fördermittel kann über das Kundenportal „Meine KfW“ erfolgen.

Die sogenannte BEG-Förderung bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Durchführung energetischer Sanierungen, sondern sie trägt auch dazu bei, die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Solche Maßnahmen machen die Immobilien nicht nur attraktiver für Mieter, sondern unterstützen auch die Erreichung von Klimazielen durch die Reduktion von CO2-Emissionen.

Die KfW bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Details zu den spezifischen Förderprogrammen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Die KfW weist darauf hin, dass es für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg Kulanzregelungen gibt.


Marc Odenthal Immobilienmanagement
Belvederestraße 40
50933 Köln
Tel.: 0221 - 801 33 17-0
Fax: 0221 - 801 33 17-9
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Datenschutz
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Nach oben